Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma RS-Limos
nachfolgend RS-Limos genannt mit Sitz in 32584 Löhne
– Fassung vom 01.09.2014 –
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen sowie sonstigen Nebenleistungen.
1.1 Fahrzeugreservierungen
Fahrzeugreservierungen haben nur Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung. Bei der Auftragsannahme ist eine 50 %-ige Anzahlung fällig oder nach Absprache. Die Vergütung ist spätestens vor Auftrag beginn fällig.
§ 2 Stornokosten
Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück sind folgende Stornokosten fällig:
bis 8 Wochen vor dem Termin 100 € Pauschale
bis 4 Wochen vor dem Termin 60 % der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor dem Termin 70 % der Auftragssumme
später 85 % der Auftragssumme
§ 3 Vermittlung durch Fremdfirmen
Bei Auftragsvermittlung durch Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. In diesem Fall ist RS-Limos ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.
§ 4 Vertragsrücktritte
Die Firma RS-Limos ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegenden Pflicht verletzt, insbesondere die Anzahlung nicht leistet.
§ 5 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, außer die Verzögerungen beruhen auf Verschulden RS-Limos. Bei Verzögerungen durch RS-Limos, sei es durch widrige Straßenverhältnisse oder unvorhersehbare Ereignisse (hierzu zählen etwa höhere Gewalt, unverschuldete technische Pannen und Unfälle ,Verkehrsstaus, Streiks, Aussperrungen, Demonstrationen, gesetzliche Verbote , extreme Wetterlagen z.B. Schnee, Glatteis, nicht zumutbarer oder unpassierbarer Straßen, dichtem Nebel, Hagel, Stürmen o.ä.) behalten wir uns das Recht vor, einen Ausweichtermin oder eine Ausweichmöglichkeit mit Ihnen zu vereinbaren oder im aller schlimmsten Fall die Fahrt abzusagen. RS-Limos kann nicht haftbar gemacht werden.
§ 6 Beförderung
Es besteht keine Beförderungspflicht. Die Fahrgäste müssen den Weisungen des Chauffeurs Folge leisten. Folgen die Fahrgäste nicht den Anweisungen des Chauffeurs oder stellen Sie eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar so ist der Chauffeur berechtigt diese von der Beförderung auszuschließen. Ebenfalls kann der Chauffeur bei Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen die Weiterfahrt ablehnen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis inkl. Nebenkosten berechnet.
§ 7 Haftung des Kunden
Der Kunde Haftet für alle durch Ihn oder andere Fahrgäste hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Bei starken Verunreinigung durch Erbrechen wird eine Reinigungspauschale von 499,- € fällig. Vom Kunden oder von Ihm beauftragten Dritten angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.
§ 8 Haftung von RS-Limos
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von RS-Limos zurückzuführen.
§ 9 Getränke Mitnahme
Getränke dürfen nur nach voriger Absprache mit RS-Limos gegen einen Aufpreis von 50€ mit ins Fahrzeug genommen werden.
§ 10 Gerichtsstand
Soweit zulässig, wird das Amtsgericht Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.
Herford, den 01.09.2014